Employer of Record in Rumänien oder steuerliche Niederlassung?
Wer Mitarbeiter in Rumänien beschäftigen will, ohne dort eine Gesellschaft zu gründen, hat drei rechtlich saubere Wege: einen Employer of Record (EOR), die Registrierung des eigenen Unternehmens als Arbeitgeber oder eine Vereinbarung mit dem Mitarbeiter. Der vierte Weg ist die eigene rumänische Gesellschaft. Hier sehen Sie die Unterschiede mit ihren gesetzlichen Grundlagen.
Kurz gesagt: Ein EOR ist in Rumänien eine Leiharbeitsagentur. Sie darf Ihnen einen Mitarbeiter nur für eine bestimmte, vorübergehende Aufgabe und höchstens 36 Monate je Einsatz überlassen. Für eine dauerhafte Anstellung ohne eigene Gesellschaft registriert sich Ihr Unternehmen selbst als Arbeitgeber – die steuerliche Niederlassung.
Was ist ein Employer of Record?
Ein Employer of Record ist ein Dienstleister, der Mitarbeiter für Sie rechtlich anstellt. Er schließt den Arbeitsvertrag, rechnet den Lohn ab und führt die Abgaben ab; Sie steuern die tägliche Arbeit. EOR-Anbieter berechnen dafür in der Regel eine monatliche Gebühr pro Mitarbeiter.
So funktioniert ein EOR in Rumänien rechtlich
Das rumänische Recht kennt keine eigene Rechtsform „Employer of Record“. EOR-Anbieter arbeiten in Rumänien nach den Regeln der Arbeitnehmerüberlassung (munca prin agent de muncă temporară, Art. 88–102 Codul muncii).
Arbeitgeber ist eine behördlich zugelassene Leiharbeitsagentur (agent de muncă temporară).
Ihr Unternehmen ist Entleiher (utilizator); zwischen Agentur und Ihrem Unternehmen besteht ein Überlassungsvertrag (contract de punere la dispoziție, Art. 91).
Zulässig ist die Überlassung für eine bestimmte Aufgabe mit vorübergehendem Charakter (Art. 89).
Ein Einsatz (misiune) dauert höchstens 24 Monate und kann auf insgesamt höchstens 36 Monate verlängert werden (Art. 90).
Nach Ende des Einsatzes kann der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Unternehmen schließen (Art. 99).
Fragen Sie bei jedem EOR-Angebot, welche rumänische Gesellschaft Arbeitgeber wird und ob sie als Leiharbeitsagentur zugelassen ist.
Steuerliche Niederlassung
Ihr Unternehmen registriert sich mit Formular 015 bei der ANAF als nicht ansässiger Arbeitgeber und bleibt selbst Arbeitgeber. Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer und keine Bindung an eine vorübergehende Aufgabe. Die Registrierung dient nur der Lohnabrechnung, nicht der Geschäftstätigkeit.
Mit einer eigenen rumänischen SRL ist die SRL Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter. Sie ist ein eigenes Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister (ONRC), Sitz in Rumänien, Geschäftsführung, laufender Buchhaltung und jährlichem Jahresabschluss. Sie ist der Weg, wenn Sie in Rumänien Umsätze erzielen wollen.
Ihr Unternehmen und der Mitarbeiter vereinbaren schriftlich, dass er die Erklärung und Zahlung aller Abgaben selbst übernimmt (Art. 147 Codul fiscal). Er meldet sich dafür beim Finanzamt an (Formular 020 mit rumänischer Personennummer CNP, Formular 030 ohne) und reicht monatlich Formular 112 ein.
mit der Agentur, dazu Überlassungsvertrag Agentur–Ihr Unternehmen
mit der SRL
direkt mit Ihrem Unternehmen
Registrierung in Rumänien
ANAF, Formular 015
keine für Ihr Unternehmen
Handelsregister und ANAF
keine für Ihr Unternehmen; Mitarbeiter: Formular 020 oder 030
Zulässiger Einsatz
jede Tätigkeit als Arbeitnehmer
bestimmte, vorübergehende Aufgabe
jede
jede Tätigkeit als Arbeitnehmer
Gesetzliche Höchstdauer
keine
24 Monate je Einsatz, verlängerbar auf 36
keine
keine
Meldung und Zahlung der Abgaben
Meldung über den Bevollmächtigten, Zahlung durch Ihr Unternehmen
die Agentur
die SRL
der Mitarbeiter
Geschäftstätigkeit in Rumänien
nein
nein
ja
nein
Buchhaltung und Jahresabschluss in Rumänien
nein
nein
ja
nein
Laufende Kosten
Lohnbüro
EOR-Gebühr pro Mitarbeiter und Monat
Buchhaltung, Lohnbüro, Sitz
auf Wunsch Lohnbüro
Bei EOR, steuerlicher Niederlassung und Vereinbarung stellt sich gleichermaßen die Frage, ob die Tätigkeit des Mitarbeiters eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens in Rumänien begründet. Ein EOR beseitigt diese Frage nicht.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Wollen Sie in Rumänien Umsätze erzielen? Ja → eigene SRL.
Geht es um eine bestimmte, vorübergehende Aufgabe von höchstens 36 Monaten? Ja → EOR möglich.
Soll ein einzelner Mitarbeiter die Abgaben selbst erklären und zahlen? Ja → Vereinbarung mit dem Mitarbeiter.
Sonst → steuerliche Niederlassung: Ihr Unternehmen stellt direkt und unbefristet an.
Dauerstelle ohne Geschäft in Rumänien: steuerliche Niederlassung
Wollen Sie in Rumänien Umsätze erzielen?
ja
Eigene SRL
nein
Vorübergehende Aufgabe, höchstens 36 Monate?
ja
EOR möglich
nein
Soll der Mitarbeiter die Abgaben selbst zahlen?
ja
Vereinbarung mit Mitarbeiter
nein
Steuerliche Niederlassung
Entscheidungshilfe · 3 Fragen, 4 Wege
Wer alle drei Fragen mit Nein beantwortet, stellt über die steuerliche Niederlassung direkt und unbefristet an.
Häufige Fragen zum EOR in Rumänien
Ist ein EOR in Rumänien legal?
Ja, als Arbeitnehmerüberlassung durch eine zugelassene Leiharbeitsagentur nach Art. 88–102 Codul muncii. Eine eigene Zulassung als „Employer of Record“ gibt es nicht.
Wie lange darf ein Mitarbeiter über einen EOR für uns arbeiten?
Ein Einsatz dauert höchstens 24 Monate und kann auf insgesamt höchstens 36 Monate verlängert werden (Art. 90 Codul muncii).
Können wir vom EOR zur steuerlichen Niederlassung wechseln?
Ja. Nach Ende des Einsatzes kann der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Unternehmen schließen (Art. 99 Codul muncii). Die Registrierung Ihres Unternehmens als Arbeitgeber richten wir vor dem Wechseltermin ein.
Beseitigt ein EOR das Betriebsstätten-Risiko?
Nein. Ob eine Betriebsstätte entsteht, hängt von der Tätigkeit des Mitarbeiters ab, nicht davon, wer ihn anstellt. Lassen Sie diese Frage von Ihrem Steuerberater prüfen.
Ist ein EOR günstiger?
EOR-Anbieter berechnen zusätzlich zu Lohn und Abgaben eine monatliche Gebühr pro Mitarbeiter. Bei der steuerlichen Niederlassung fallen einmalige Einrichtungskosten und monatliche Kosten für die Lohnabrechnung an. Den Vergleich für Ihren Fall erhalten Sie mit unserem Angebot.
Und wenn der Mitarbeiter als Freelancer (PFA) arbeitet?
In Rumänien gilt eine Tätigkeit nur als selbständig, wenn sie mindestens 4 von 7 gesetzlichen Kriterien erfüllt (Art. 7 Codul fiscal). Andernfalls kann das Finanzamt sie als abhängige Beschäftigung einstufen; Lohnsteuer und Sozialbeiträge werden dann nachberechnet.
Lassen Sie Ihren Fall einordnen
Im Erstgespräch klären wir, welcher der vier Wege zu Ihrer Situation passt.